Realistisch und kein Wunschdenken - Zum Wohle aller Bürger

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Auch während der Pandemie, müssen die Parlamente arbeitsfähig bleiben. Dies gilt auch für die Kommunalparlamente. Als Ausblick auf den Stadtrat am 21. Januar 2021 der Einheitsgemeinde Bad Schmiedeberg, erläutern wir kurz und knapp die Notwendigkeit der beiden von uns eingebrachten Anträge.

Aufgrund der anhaltenden pandemischen Lage, wurde durch das Land Sachsen-Anhalt das Kommunalverfassungsgesetz dahingehend geändert, dass in Zukunft u.a. auch die Sitzungen der Stadt- und Gemeinderäte digital abgehalten werden können.

Dabei soll zwingend auch die Möglichkeit zur Teilhabe durch die Öffentlichkeit gegeben sein. Neben den technischen Voraussetzungen gilt es auch die organisatorischen und formalrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Letztgenannte sprechen die beiden Anträge der CDU-Fraktion im Stadtrat an.

Die Änderung der Hauptsatzung betrifft die Bekanntmachung der Sitzungen. Die Änderungen der Geschäftsordnung betrifft insbesondere den organisatorischen Ablauf während der Durchführung einer digitalen Sitzung.

Wir hoffen mit diesen Änderungen einen weiteren Schritt in Richtung Transparenz und Teilhabe an den politischen Entscheidungsprozessen für unsere Bürgerinnen und Bürger zu erreichen.

Änderungsantrag für die Hauptsatzung

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Änderungsantrag für die Geschäftsordnung

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