Positive Entwicklungen führen zu weiteren Lockerungen

Für Außengastronomie entfällt die Testpflicht komplett Die neue, ab 2. Juni 2021 gültige Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt, sieht neue Lockerungen ab Mittwoch vor: Für die Außengastronomie wird bspw. kein Test mehr benötigt, wenn die Inzidenz unter 35 liegt. In den vergangenen Wochen und Monaten hatten mehrere Unternehmer und Gastronomen bereits das Gespräch mit unserem Landtagsabgeordneten […]