Realistisch und kein Wunschdenken - Zum Wohle aller Bürger

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Nur ein kleinerer Teil der benötigten finanziellen Mittel wird durch die staatliche Parteienfinanzierung bereitgestellt. Im Fall der CDU machen diese Gelder etwa ein Drittel der Einnahmen aus. Alle weiteren Einnahmen werden von unseren Mitgliedern und Freunden in Form von Beiträgen und auch Spenden aufgebracht. Spenden an politische Parteien sind ein Ausdruck lebendiger Demokratie und werden daher vom Gesetz- und Verfassungsgeber ausdrücklich gewollt und sogar gefördert.

Wer sind unsere Spender?

Es gibt zwar auch Firmen oder Privatpersonen, die große Beträge spenden. Ein großer Teil unserer Einnahmen stammt aber von Freunden und Förderern, die deutlich kleinere Beträge spenden, oft sind es 10, 15 oder 20 Euro. Jede einzelne Spende bewirkt also viel, denn in der Summe ergibt sich ein großer Betrag und damit ist auch die Wirkung erheblich.

Wir gestalten Heimat
so unterstützen Sie uns dabei mit Ihrer Spende

In der heutigen Mediengesellschaft ist eine erfolgreiche politische Kommunikation ohne Spenden nicht möglich. Jede Spende hilft uns dabei, noch offensiver für unsere Ziele zu werben. Dafür nutzen wir z.B.:

  • Kommunikation im Internet,
  • zielgruppenspezifische Anschreiben per Post und E-Mail,
  • Newsletter, Informationsbroschüren, Plakate und Flyer,
  • Veranstaltungen mit Landes- und Bundespolitikern,
  • Anzeigenschaltung

Überweisung zum Zwecke der Förderung unseres Regionalverbandes

Sie können eine Überweisung auf das Konto unseres Kreisverbandes tätigen und dabei den Regionalverband Bad Schmiedeberg zum unterstützen angeben. Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre Unterstützung.

CDU-Kreisverband Wittenberg
Kreissparkasse Wittenberg
IBAN: DE31 8055 0101 0000 0128 74
BIC: NOLADE21WB1

Verwendungszweck: Spende Regionalverband Bad Schmiedeberg

Bitte geben Sie im Feld „Verwendungszweck“ der Überweisung auf jeden Fall auch Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an.

Für alle Spenden erhalten Sie selbstverständlich eine den gesetzlichen Regeln entsprechende Spendenbescheinigung. Über die Möglichkeiten der steuerlichen Abzugsfähigkeit informiert Sie sehr gerne der CDU-Landesverband Sachsen-Anhalt und unser Kreisgeschäftsführer. Diese stehen Ihnen ebenso als Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung. Zusätzlich haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen nachfolgend zusammengestellt.

Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Parteispenden

Aufgrund der einschlägigen steuerlichen Schriften bestehen folgende Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien:

Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt. Insgesamt können 3.300,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 6.600,- € jährlich steuerlich geltend gemacht werden. Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- € / 3.300,- € nach § 34 g Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt, indem 50 % des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden. Weitere 1.650,- € / 3.300,- € werden nach § 10 b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt. Zuwendungen an mehrere Parteien werden zusammengerechnet.

Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (z. B. AG, GmbH, KGaA) können ihre Zuwendungen nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Bei Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) können diese Zuwendungen zwar nicht als Betriebsausgaben bei der Personengesellschaft unmittelbar geltend gemacht werden; diese Zuwendungen werden jedoch anteilig im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Personengesellschaft den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote zugerechnet. Die steuerliche Auswirkung der Zuwendung findet somit bei der persönlichen Einkommensteuererklärung der Gesellschafter in dem wie unter Textziffer 1 erläuterten Umfang ihre Berücksichtigung.

Berufsverbände können gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG) bis zu 10 % ihrer Einnahmen für die unmittelbare oder mittelbare Förderung politischer Parteien verwenden, ohne ihre Steuerfreiheit zu beeinträchtigen. Auf die Zuwendungen haben die Berufsverbände 50 % Körperschaftsteuer zu zahlen.

Spenden und Mandatsträgerbeiträge an die CDU Deutschlands oder eine oder mehrere Vereinigungen, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000,- € übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders/Mandatsträgers sowie der Gesamthöhe der Zuwendung im Rechenschaftsbericht, der als Bundestagsdrucksache veröffentlicht wird, zu verzeichnen. Der Bundesschatzmeister der CDU bittet in diesem Fall um Unterrichtung am Ende eines Jahres. (Der Bundesschatzmeister der CDU, Klingelhöferstraße 8, 10785 Berlin).

Politische Parteien sind verpflichtet, Spenden, die im Einzelfall 50.000,- € übersteigen, dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen.