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Ausbau der digitalen Versorgung voranbringen - einer unserer Wahlprogrammpunkte!

Gerade das Mobilfunknetz ist in weiten Teilen unserer Einheitsgemeinde nicht ausreichend verfügbar. Die Deutsche Telekom möchte sich dieser Herausforderung unter anderem mit der Aktion „Wir jagen Funklöcher“ stellen.

Auf Anfrage der CDU Fraktion wird sich die Stadtverwaltung mit den Vorgaben der Aktion beschäftigen und geeignete Grundstücke/Gebäude sichten, welche für den Aufbau und Betrieb eines neuen Mobilfunk-Standortes geeignet wären. Im kommenden Stadtrat soll anschließend ein Beschluss für die Bewerbung erfolgen (Teilnahmevoraussetzung für die Aktion).

Wie können die Bürger die Einheitsgemeinde dabei unterstützen?

„Das Funkloch, für welches die Bewerbung eingereicht wird, muss ein echtes LTE-Funkloch im besiedelten Gebiet sein. Dies bedeutet, dass weder die Telekom noch ein Wettbewerber in diesem Gebiet LTE-Abdeckung im Outdoor-Bereich haben. Eine GSM (2G) Versorgung kann vorhanden sein. Da mit der Aktion „Wir jagen Funklöcher“ möglichst vielen Menschen geholfen werden soll, muss das Funkloch mindestens 10 Haushalte oder Gewerbebetriebe umfassen. Durch den Aufbau des Mobilfunkstandorts muss das Funkloch gänzlich geschlossen werden können.“ (Auszug Teilnahmebedingungen)

Haben Sie konkrete Vorschläge für die Standorte? Schreiben uns!

Weitere Informationen zur Aktion:

Diese richtet sich an Kommunen, die bisher beim Mobilfunk-Ausbau zu kurz gekommen sind. In 50 Kommunen wird nach erfolgreicher Bewerbung und Auswahl ein neuer Mobilfunk-Standort durch die Deutsche Telekom entstehen. Die Kosten des laufenden Betriebes wie auch eine marktgerechte Miete werden ebenfalls übernommen.

Kurzinformationen dazu im Video:

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Informationen im Netz:

https://www.telekom.com/de/konzern/themenspecials/netze/wir-jagen-funkloecher

Wie können Sie helfen?

  • Melden Sie ein Funkloch in unserer Einheitsgemeinde, wo durch keinen Netzanbieter LTE Empfang bereitgestellt wird. Entweder uns direkt oder bspw. über das Funklochfinder Portal.
  • In diesem Bereich müssen sich mindestens 10 Haushalte oder Gewerbeflächen umfassen
  • Im Bereich des Funklochs besteht die Möglichkeit auf privatem oder öffentlichem Grund / Gebäude ein Mobilfunk-Standort errichtet werden.