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Stadtrat abgebrochen! Ladungsfrist nicht eingehalten?

Am 28. Januar 2021 wurde die Stadtratssitzung nach wenigen Minuten abgebrochen. Also Grund wurde während des Tagesordnungspunktes 2 (Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit) von dem Vorsitzenden der Fraktion der Freien Wähler Silvio Bräuer angeführt, dass die Ladungsfrist nicht eingehalten wurde.

Als Grund wurde eine verspätete Zustellung der Unterlagen für die Stadtratssitzung angegeben. 

Sogleich erfolgte der Abbruch der Sitzung durch die Stadtratsvorsitzende (Frau Appelt – Freie Wähler), welche Herrn Reiche vertrat.

In einem nun auf Facebook geteilten Video heißt es nun von Herrn Bräuer:„Ladungsfrist beträgt [..] 10 Tage. Bei uns waren es 8 Tage!“ 

Wir empfehlen den Freien Wählern einen Blick in § 1 Abs. 4 der gültigen Geschäftsordnung für den Stadtrat und seine Ausschüsse.

§ 1 Abs. 4
Geschäftsordnung für den Stadtrat und seine Ausschüsse

Die Einladung hat so rechtzeitig wie möglich zu erfolgen, mindestens jedoch unter Einhaltung einer Frist von einer Woche vor der Sitzung.

Hinweis: Es handelt sich um § 1 Abs.4. In einer früheren Version hieß es "§ 23 Abs. 4". Dies betrifft die Ortschaftsräte, ist aber inhaltlich ähnlich.
Die Ladungsfrist beträgt für die Stadtratssitzungen 7 Tage. Herr Bräuer meinte im Stadtrat, er hat die Einladung einen Tag zu spät bekommen. Daraufhin wurde die Sitzung abgebrochen. Aber in seinem nachträglichem Videostatement heißt es nun, er hat sie 8 Tage vorher bekommen. Somit wäre die Ladung auch für ihn fristgerecht gewesen. Wir bedauern den Abbruch und hoffen auf schnelle Aufklärung.