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Positive Entwicklungen führen zu weiteren Lockerungen

Für Außengastronomie entfällt die Testpflicht komplett

Die neue, ab 2. Juni 2021 gültige Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt, sieht neue Lockerungen ab Mittwoch vor: Für die Außengastronomie wird bspw. kein Test mehr benötigt, wenn die Inzidenz unter 35 liegt. 

In den vergangenen Wochen und Monaten hatten mehrere Unternehmer und Gastronomen bereits das Gespräch mit unserem Landtagsabgeordneten Siegfried Borgwardt gesucht, und auf weitere Lockerungen gedrängt. Mit dem im Februar 2021 vorgestellten „Sachsen-Anhalt Plan“ gab es dazu konkrete Richtlinien. Mit den nun weiter sinkenden Zahlen können somit weitere Öffnungen umgesetzt werden.

Danke an alle Bürgerinnen und Bürger, welche dazu beigetragen haben, die dritte Corona-Welle zu brechen!

Der Sachsen-Anhalt-Plan greift wieder. Wir begrüßen die Entscheidung der Landesregierung, weitreichende Lockerungen schon ab morgen zu ermöglichen.
Außengastronomie (Bild: Pixabay)
Gerade in den warmen Monaten des Jahres lädt die Außengastronomie zum Verweilen ein.

Entwicklung der Corona Zahlen im Landkreis Wittenberg

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